Einzelfahrscheine
gelten am Lösungstag, Die Geltungsdauer endet um 3:00 Uhr des folgenden Tages. Eine Fahrtunterbre-chung ist nicht gestattet.
An Kinder vom vollendeten 6. bis vollendetem 15. Lebensjahr werden Regelfahrscheine mit rund 40 % Ermäßigung ausgegeben.
Mehrfahrtenkarten (6er-Karten/10er-Karten)
gelten ab dem Lösungstag 3 Monate. Eine Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet
Senioren/Seniorinnen ab vollendetem 65. Lebensjahr sind zum Kauf einer Senioren-Sechserkarte
berechtigt. Diese ist gegenüber dem Kauf von Einzelfahrausweisen um rund 40 % ermäßigt.
Für 2 Kinder vom vollendetem 6. bis zum vollendetem 15. Lebensjahr wird nur ein Fahrtenfeld je Fahrt
entwertet.
Vario-Karte (7Tage, 31 Tage)
Vario-Karten gelten ab Ausgabetag 7 bzw. 31 Tage aufeinander folgende Kalendertage bis 12:00 Uhr des dem letzten Geltungstag folgenden Tages. Sie sind übertragbar und können jeweils von einer Person zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereichs benutzt werden. Fahrtunterbrechung ist zugelassen. Ausgegeben werden die Karten nur in den Fahrzeugen.
Schülerwochenkarte / Schülermonatskarte
Schülermonatskarten und Schülerwochenkarten erhalten bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres alle
Personen, nach Vollendung des 15. Lebensjahres Personen mit besonderer Berechtigung , z. B.
Schüler an weiterführenden Schulen, Auszubildende, Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr etc.
die Fahrkarten können jeweils von der Person zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereichs benutzt werden und sind nicht übertragbar.
Familientageskarte
Die Familientageskarte berechtigt ein oder zwei Erwachsene und /oder bis zu vier Kinder bis zum
vollendeten 15. Lebensjahr zu beliebig vielen Fahrten auf der gewählten Fahrstrecke.
Die Familientageskarte ist vor Antritt der ersten Fahrt mit der Unterschrift eines der erwachsenen Fahrt-
teilnehmer zu versehen und nicht weiter übertragbar.
Sie gilbt an dem Tag, an dem sie gelöst wird; am Samstag gültige Fahrausweise gelten auch am
Sonntag.
Umweltfahrausweis
Der Umweltfahrausweis gilt nur für Bewohner des Landkreises Neustadt/WN mit Ausnahme von Schülern und ist nicht übertragbar. Der Fahrgast muss ihn für mindestens zwölf Monate mit einem besonderen Vordruck bestellen. Die monatlichen Kosten entsprechen in etwa dem einer Monatskarte im Abo abzüglich des vom Landkreis Neustadt/WN übernommenen Fahrpreisanteils und werden in 12 Monatsraten vom Konto abgebucht. Inhaber eines Umweltfahrausweises können an Samstagen, Sonn- und Feiertagen bei ihren Fahrten einen Erwachsenen (ab dem vollendeten 15 Lebensjahr) und bis zu vier Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen.
Semesterticket
Studenten der Hochschule Amberg-Weiden erhalten auf Antrag ein Semesterticket gültig vom 15. März bis 30. Juli (Sommersemester) bzw. 1. Oktober bis 15. Februar (Wintersemester). Dem Antrag ist eine Imma-trikulationsbescheinigung und ein Passbild beizulegen. Der Fahrpreis wird in 4 Monatsraten vom Konto abgebucht.
Ferienticket
Das Ferienticket berechtigt Personen mit Berechtigungskarte im August zu beliebig vielen Fahrten entwe-der innerhalb einer der Städte Amberg, Schwandorf oder Weiden (Ferienticket Stadtbereich) oder inner-halb des gesamten TON-Tarifgebiets (Ferienticket Gesamtgebiet). Es ist nicht übertragbar.
Bayern-Ticket (BT)
gültig für bis zu 5 Personen oder 1 Ehepaar mit beliebiger Anzahl eigener Kinder oder Enkelkinder bis
14 Jahren
Bayern-Ticket Single (BT S)
Das Bayern-Ticket Single ist gültig nur für 1 Person
Das Bayern-Ticket und das Bayern-Ticket-Single sind Bayern weit gültig, montags bis freitags von
9:00 – 3:00 Uhr, samstags und an Sonn- und Feiertagen ohne Zeiteinschränkung.
Verkauf und Anerkennung auch in den Bussen
EgroNet-Ticket
Tagesticket ist gültig für 1 Person
Es ist montags bis freitags ab Entwertung, jedoch frühestens ab 07:30 Uhr bis 03:00 Uhr des Folgetages
und samstags, sonntags und feiertags ab Entwertung bis 03:00 Uhr des Folgetages gültig
Die Fahrradbeförderung ist frei
2 EgroNet-Tagestickets bilden eine Ticket-Kombination die zur Mitnahme von max. 4 Kindern bis einschl. 14 Jahren zu beliebig vielen Fahrten berechtigt.
Bahncard
Anerkennung in den Bussen mit 25 % Rabatt auf den Regelfahrschein
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